Über uns

Auf dem Jonashof leben mit mir ca ein Dutzend Pferde, vom Shetty, Reitpony, Warm- und Kaltblut alles dabei.  Sie freuen sich über die Weide und die Weite und ein pferdegerechtes Leben in einer gemischten Herde. Angrenzend liegt die Barnimer Heide, ein Landschaftsschutzgebiet mit einer Größe von rund 12.561 Hektar, mit unendlichen Ausreit, -Wander- und Fahrradtourmöglichkeiten.  Als Alternative zum herkömmlichen Reitunterricht steht der Umgang mit dem Pferd und das „partnerschaftliche“ Reiten in der Natur im Vordergrund. Horsemanship ist die Grundeinstellung im Umgang mit dem Partner Pferd.

Elke Möller
Trainerin Reiten und Bodenarbeit (FN) Berittführer (FN)
Centered Riding Instructor, Hippolinireitpädagogin, Reittherapeutin,
Fahrabzeichen, Wanderreitabzeichen, staatl.anerk. Erzieherin sowie Fachkraft
Psychomotorik und Inklusion , ständige Weiterbildungen in Natural Horsemanship, Clickern, akademischer Bodenarbeit, Longenkurs und und und

AGB

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle zwischen dem Reitprojekt Pferdestärken und dem Reitschüler, bzw der gesetzlichen Vertretung abgeschlossenen Verträge hinsichtlich der Erteilung von Reitkursen, Reitunterricht, tiergestützte Therapie gemäß unserem Leistungsangebot,sowie für das Betreten der Betriebsstätte.

Zahlungsweise

Monatsbeiträge sind im Voraus (erster Reittermin im Monat) zu entrichten. Wir bitten darum, Termine, die man nicht wahrnehmen kann, abzusagen, damit ein sporadischer Wechsel eines anderen Teilnehmers ermöglicht werden kann.

Terminvereinbarung

Der monatliche Beitrag wird pauschal für die wöchentliche Teilnahme in einer vereinbarten Gruppe entrichtet. Nicht wahrgenommene Termine verfallen ersatzlos. Der sporadische Wechsel in eine andere Gruppe bzw. (z.B. bei Verhinderung der Teilnehmerin mindestens 48 Std vorher) ist nur nach Absprache möglich, kann jedoch nicht garantiert werden.

Es wird empfohlen, an den Kursen für den Pferdeführerschein Umgang bzw. Reiten teilzunehmen.

10er Karten: .Die gebuchte Reitstunde in einer festen Gruppe muß mindestens 24 Stunden schriftlich(SMS,WHATSAPP,Mail) vorher abgesagt werden. Eine zu spät abgesagte Reitstunde wird auf der Karte abgezeichnet und zählt als genutzt. Auf jeder Karte können zwei Fehlstunden (das sind 20%) eingetragen werden. Nach der zweiten regulär, also fristgerecht abgesagten Fehlstunde wird jede weitere Fehlstunde ebenfalls auf der Karte wie genutzt abgezeichnet.

Ein- oder Mehrtägige Kurse (Ausritte, Reiterferien,Therapieeinheiten, Kindergeburtstage und andere Projekteinheiten )

Tritt ein Teilnehmer von einem Kurs zurück, so hat dies schriftlich zu erfolgen.

Jede gebuchte Einheit, die nicht mindestens 24 vorher abgesagt wird,muss vollständig bezahlt werden!

Bei Vertragskündigung seitens des Teilnehmers bis zu 14 Tage vor Kursbeginn werden 50% der restlichen Kursgebühr fällig. Bei Kündigung weniger als 7 Tage vor Kursbeginn wird der gesamte Betrag fällig.

Bei Reiterferien: Bei  Abbruch  des  Urlaubs  erfolgt  keine  Vergütung.  Bei  Stornierung  wird  die  Anzahlung  als Unkostenvergütung betrachtet. Bei Stornierung bis 2 Wochen vor Urlaubsantritt ist der halbe Wochenpreis fällig. Bei Stornierung 1 Woche für Anreisetermin ist der Gesamtbetrag fällig.

Tritt ein Teilnehmer von den Reiterferien zurück, so hat dies schriftlich zu erfolgen.

Werden die Reiterferien / der Kurs / die Therapieeinheit von unserer Seite abgesagt, wird die volle Kursgebühr erstattet.

An Feiertagen, sowie zwischen Weihnachten und Neujahr und während Reitlehrgängen(meist 1 Woche Osterferien, eine Woche Herbstferien und eine Woche in den Sommerferien findet kein Unterricht statt. Bei längerer Krankheit der Reitlehrerin werden Ersatztermine gestellt.

Bei schlechtem Wetter, Krankheit der Pferde oder anderen Gründen höherer Gewalt wird anstelle der pädagogischen und/oder reitsportlichen Förderung auf dem Pferd, ein Ersatzprogramm rund ums Pferd angeboten.

.

Sonstiges

Jeder Reitschüler verpflichtet sich, eine halbe Stunde vor Unterrichtsbeginn auf dem Hof zu sein um sich und sein Pferd entsprechend vorzubereiten.

Nach der Reitstunde müssen Pferd und Zubehör versorgt bzw. gesäubert und der Aufenthaltsraum aufgeräumt werden.

Das Putzzeug, Pflegematerial, sowie Sattel, Trensen, Halfter und Stricke sind regelmäßig zu pflegen. Auch „Werkzeuge“ wie – Bollensammler, Rechen, Besen Mistgabeln, Putzzeug usw. sollen pfleglich behandelt werden. Bei Vorsätzlich oder grob Fahrlässigem Fehlverhalten und dadurch Verschuldetem Schaden ist dieser umgehend zu melden und zu ersetzen.

Auch dafür sind ca. 30 Min einzuplanen. 1mal jährlich findet ein Hof-Aufräumtag statt. Bei Kindern, die unter 12 sind müssen die Eltern einspringen und mithelfen (ca. 3.Stunden Arbeitsaufwand pro Mal). Eltern, die verhindert sind, sorgen entweder für das leibliche Wohl der Helfer, oder verpflichten sich je nach Können, an einem anderen Tag eine Aufgabe zu übernehmen oder bezahlen als Ausgleich 40 Euro.

Kündigungsfrist

Diese Vereinbarung kann von beiden Seiten zum Ende eines Folgemonats in schriftlicher Form gekündigt werden, wer wegen Urlaub kündigt, verliert seinen Platz.

Sicherheitsmaßnahmen

Auf dem Pferd ist eine DIN-Norm gerechte, passende Schutzkappe sowie geeignetes Schuhwerk – glatter Spann, kleiner Absatz – zu tragen.

Das Tragen einer Schutzweste wird empfohlen.

Die Arbeit mit dem Pferd setzt ein störungsfreies Umfeld voraus. Aus diesem Grund ist das Zuschauen beim Unterricht nur nach Absprache möglich. Besondere Vorsicht muss bei der Beaufsichtigung z.B. von Geschwisterkindern der Teilnehmenden gelten: Das Gelände ist kein Spielplatz, das Herumklettern auf Toren,Zäunen und Maschinen ist strengstens untersagt. Das Betreten der Stallungen,Unterstände, des Paddocks und der Weide durch Besucher ist grundsätzlich untersagt. Eltern warten bitte ausschließlich vor dem Reiterstübchen.Ausgenommen hiervon ist das Betreten in Begleitung von Reitlehrern welche im Zusammenhang mit der Durchführung des durch den Reitschüler gebuchten

Leistungsangebots stehen.

Parken ist nur schräg gegenüber auf der ausgewiesenen Parkfläche möglich, Ausfahrten sind stets freizuhalten.

Der Aufenthalt auf dem Reithof geschieht auf eigene Gefahr. Es gibt aus Rücksicht auf unsere Tiere keinen Winterdienst, der rutsch – und eisfreie Flächen gewährleistet.

Das Füttern sämtlicher Tiere auf unserem Betriebsgelände, insbesondere der Pferde, ist

grundsätzlich untersagt und findet nur in Absprache und mit Erlaubnis des Reitlehrers

statt. Zudem sind die diesbezüglich auf unserem Betriebsgelände angebrachten Hinweisschilder zwingend zu beachten.

Das Mitbringen eigener Hunde ist wegen der betriebseigenen Hunde untersagt, oder muss vorher abgesprochen werden.Auch dann übernimmt der Betrieb keine Haftung, falls es zu Vorfällen oder Beißereien kommen sollte.

Der Aufenthalt auf dem Gelände des Pferdeprojekts ist nur zu den mit der Reitpädagogin vereinbarten Terminen gestattet. Kinder und Jugendliche die sich außerhalb dieser Zeiten auf dem Gelände des Projekts aufhalten, unterliegen der Aufsichtspflicht ihrer Eltern.

Auf dem gesamten Gelände besteht Rauchverbot.

Haftungsausschluss

Es wird darauf hingewiesen, dass das Reiten und der Umgang mit Pferden mit außergewöhnlich hohem Unfallrisiko behaftet sind. Der Abschluss einer Privathaftpflicht- sowie einer Unfallversicherung wird dringend empfohlen.

Die Reitpädagogin haftet nicht für Unfallfolgen, insbesondere für Unfallfolgen wegen arteigenen tierischen oder willkürlichen Verhaltens. Die Haftung nach § 833 Satz 2 BGB (Sorgfaltspflicht eines Tierhalters) bleibt davon unberührt.

Die Reitpädagogin haftet nicht für Verluste oder Schäden jeder Art, die durch die Pferde aber auch durch Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse gegenüber Personen oder anvertrautem Gut verursacht werden oder sonst wie an privatem Eigentum der Kunden oder der Besucher entstehen, soweit die Reitpädagogin nicht gegen solche Schäden versichert ist bzw. diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Reitpädagogin oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt.